Infos von BZÄK und BLZK

Schluss mit Lücken, Herr Lauterbach!

Zahnmedizin braucht Zukunft

Wer sich mit Bürokratie, Leistungskürzungen und Praxissterben nicht zufriedengeben will, sollte sich Mittwoch, den 12. Juni, 11.00 Uhr, unbedingt freihalten. Zahnärzte und ihre Teams haben an diesem Tag die Chance, Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach die Zähne zu zeigen: „Schluss mit Lücken, Herr Lauterbach! Zahnmedizin braucht Zukunft.“

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BLZK startet neuen Instagram-Kanal MissionZFA

Jugendliche sollen zielgerichtet angesprochen und für den ZFA-Beruf begeistert werden

Der anhaltende Fachkräftemangel ist eine der größten Herausforderungen für die bayerischen Zahnarztpraxen. Um Jugendliche noch zielgerichteter ansprechen, für den Beruf der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) begeistern und an den Job binden zu können, hat die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) jetzt den neuen Instagram-Kanal MissionZFA gestartet.

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Jetzt Famulaturpraxis werden

So unterstützen Praxen den zahnmedizinischen Nachwuchs

Die BLZK hat zusammen mit den vier bayerischen Zahnkliniken an den Universitäten in Erlangen, München, Regensburg und Würzburg ein Konzept zur Umsetzung der Famulatur erarbeitet.

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Röntgen-Konstanzprüfungen für Monitore

Frist bei der zahnärztlichen Röntgendiagnostik

Die Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RiLi) für die Durchführung der Qualitätssicherung von Röntgeneinrichtungen wurde im November 2014 geändert. Das Referat Praxisführung und Strahlenschutz der BLZK hat diese Veränderungen und die zugehörigen Fristen nochmals zusammengefasst.

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Röntgengeräte: Vor-Ort-Prüfungen in der Zahnarztpraxis

Umsetzung der Euratom-Richtlinie durch die Gewerbeaufsichtsämter

Seit Anfang 2022 werden in Bayern von den jeweils zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern stichprobenartig Vor-Ort-Prüfungen bei Röntgengeräten durchgeführt. Diese Prüfungen können aber auch „anlassbezogen“ oder im Rahmen einer allgemeinen Praxisbegehung stattfinden.

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Die Bundeszahnärztekammer informiert

Röntgen – neue gesetzliche Bestimmungen ab 1. Januar 2023

Ab dem 1. Januar 2023 müssen neu in Verkehr gebrachte (zahnärztliche) Röntgeneinrichtungen gemäß § 114 Strahlenschutzverordnung über eine Funktion verfügen, die die Expositionsparameter elektronisch aufzeichnet und für die Qualitätssicherung elektronisch nutzbar macht.

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