Aktuelles
Röntgen-Konstanzprüfungen für Monitore
Frist bei der zahnärztlichen Röntgendiagnostik
Die Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RiLi) für die Durchführung der Qualitätssicherung von Röntgeneinrichtungen wurde im November 2014 geändert. Das Referat Praxisführung und Strahlenschutz der BLZK hat diese Veränderungen und die zugehörigen Fristen nochmals zusammengefasst.
Konstanzprüfungen tragen in der Zahnarztpraxis dazu bei, die einwandfreie technische Funktion von Röntgeneinrichtungen zu gewährleisten. Die Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RiLi) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMU) dient dem Strahlenschutzverantwortlichen dabei als Richtschnur für die Durchführung der Qualitätssicherung von Röntgeneinrichtungen.
Am 4. November 2014 wurde diese Qualitätssicherungs-Richtlinie geändert. Eine der damaligen Neuerungen war die Einführung eines Raumklassenkonzeptes, die auch die Zahnarztpraxen betraf. Des Weiteren wurde für Bildwiedergabesysteme (BWS) zur Befundung (Befundungsmonitor) eingeführt, dass die Abnahme- und Konstanzprüfung für alle Neugeräte ab dem 1. Mai 2015 nach der im Jahre 2014 erschienenen DIN 6868-157 durchzuführen sei. Befundungsmonitore, die bereits vor dem 1. Mai 2015 in Betrieb genommen wurden, durften weiterhin nach alter DIN-Norm geprüft werden.
Für Altgeräte gibt es noch eine Frist
Für Geräte, die vor dem 1. Mai 2015 in Betrieb genommen wurden, wurde damals eine Frist bis zum 1. Januar 2025 festgelegt. Ab diesem Stichtag müssen dann auch bei diesen Befundungsmonitoren die Abnahme- und Konstanzprüfungen nach den Vorgaben der DIN 6868-157 durchgeführt werden und den entsprechenden Raumklassen zugeordnet werden. Für die jährliche Messung der Leuchtdichte muss entweder ein externes Messgerät oder ein Monitor mit einem integrierten Messgerät erworben beziehungsweise ein Dienstleister beauftragt werden.
Informationen zu den Mindestanforderungen an Bildwiedergabesysteme für die zahnmedizinische Befundung, Raumklassen oder auch zu den Konstanzprüfungen sowie weitere Vorgaben zu digitalen Röntgenanlagen bietet das QM Online der BLZK in D06a02 oder der QSR-Leitfaden.