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Röntgengeräte: Vor-Ort-Prüfungen in der Zahnarztpraxis

Umsetzung der Euratom-Richtlinie durch die Gewerbeaufsichtsämter

Seit Anfang 2022 werden in Bayern von den jeweils zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern stichprobenartig Vor-Ort-Prüfungen bei Röntgengeräten durchgeführt. Diese Prüfungen können aber auch „anlassbezogen“ oder im Rahmen einer allgemeinen Praxisbegehung stattfinden.

Wenn in der Zahnarztpraxis bei einem Patienten eine Röntgenaufnahme durchgeführt wird, befindet sich der Patient in einer sogenannten „geplanten Expositionssituation“ – er wird geplant Röntgenstrahlung ausgesetzt. Um das mögliche Ausmaß des damit verbundenen Strahlenrisikos abzuschätzen, wurde gemäß der Richtlinie 2013/59/Euratom der § 180 „Aufsichtsprogramm“ im Strahlenschutzgesetz geschaffen. Dieses Aufsichtsprogramm betrifft alle Praxen, die Röntgengeräte betreiben, und wird unter anderem auch beim Betrieb von Röntgengeräten in der Zahnarztpraxis durchgeführt. Gemäß § 149 Strahlenschutzverordnung hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz dazu Kriterien für die sogenannten Vor-Ort-Prüfungen festgelegt.

Benachrichtigung zu anstehender Vor-Ort-Prüfung

Die Gewerbeaufsichtsämter setzen sich für eine geplante Vor-Ort-Prüfung mit den von ihnen ausgewählten Zahnarztpraxen in Verbindung und kündigen ihren Besuch in der Regel schriftlich in der Praxis an.

Prüfpunkte

In diesem Ankündigungsschreiben sind verschiedene Punkte aufgeführt, die in der Zahnarzt- praxis überprüft werden, wie zum Beispiel die Fachkunde für Zahnärzte, der Nachweis der Aktualisierung oder die Mitarbeitereinweisungen.

Eine genaue Auflistung der einzelnen Punkte finden Sie auf der Website der BLZK: www.blzk.de/roe-vor-ort.

Die Ergebnisse der Vor-Ort-Prüfungen in Ihrer Praxis werden von den Gewerbeaufsichtsämtern aufgezeichnet und anschließend dem Strahlenschutzverantwortlichen übermittelt.

Einhaltung aller Vorgaben

Grundsätzlich empfiehlt es sich aber immer, auch andere Punkte, die beim Betrieb einer Röntgenanlage zur Untersuchung von Patienten erforderlich sind, vor dem Besuch der Gewerbeaufsicht nochmals auf den Prüfstand zu stellen.

Hilfestellung bieten das QM Online der BLZK, zum Beispiel unter den Punkten D06b01, A03b02, A03b03, sowie das Referat Strahlenschutz der Bayerischen Landeszahnärztekammer.

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