Röntgenaktualisierung
23. September 2020, 16:30 - 19:30 Uhr
23. September 2020, 16:30 - 19:30 Uhr
Anmeldeschluss: 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Bitte verwenden Sie für diesen Kurs ausschließlich das unten verlinkte Anmeldeformular.
Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) schreibt im § 48 u.a. vor: Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle (Anm. BLZK) anerkannten Kurs oder anderen von der zuständigen Stelle als geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahmen aktualisiert werden. Der Nachweis der Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde ist der zuständigen Stelle auf Anforderung vorzulegen.s oder anderen von der zuständigen Stelle als geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahmen aktualisiert werden.
Für die Mitarbeiter einer Zahnarztpraxis entsteht die Notwendigkeit einen solchen Kurs zu besuchen, wenn der Erwerb der Kenntnisse oder die letzte Aktualisierung im Jahr 2015 erfolgt ist.
je Teilnehmer(in): 40,00 EUR
Der Kurs ist ausgebucht, da Veranstaltungsräume coronabedingt nur mit geringerer Teilnehmerzahl belegt werden dürfen. Wir bieten Ihnen aber noch einen Ersatzkurs am 25. November 2020 an.