Beitragsordnung des ZBV
Nach dem Erhalt der Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt
-
Anmeldung beim zuständigen ZBV, z.B. ZBV Oberpfalz, Albertstr. 8, 93047 Regensburg, Tel. 0941 59204 - 0.
Bei einer Tätigkeit richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz der Praxis. Falls keine Tätigkeit ausgeübt wird, ist der Wohnort entscheidend.
Zur Erstmeldung ist die Approbationsurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie mitzubringen. Beglaubigungen können auch im ZBV vorgenommen werden. Zusätzlich benötigen wir den ausgefüllten Fragebogen, den Sie auf dieser Seite herunterladen können.
-
Bei Ummeldungen wird die jeweilige Akte vom ZBV Oberpfalz bei der aktuell gemeldeten Kammer angefordert.
-
Vor Beginn einer Stelle als Vorbereitungsassistent bedarf es immer einer vorherigen Genehmigung bei der Bezirksstelle Oberpfalz der KZVB, Landshuter Straße 20, 93047 Regensburg, Tel. 0941 5987925.
Hierbei muss durch den Praxisinhaber ein Antrag auf Genehmigung eines Vorbereitungsassistenten gestellt werden. Tätigkeiten in der Zahnklinik sind vom Assistenten selbst zu melden.
-
Nach zweijähriger Tätigkeit als Vorbereitungsassistent in einer Vertragszahnarztpraxis kann auf Antrag ein Eintrag in das Zahnarztregister erfolgen (bei der KZVB, Bezirksstelle Oberpfalz s.o.). Dies ist die Voraussetzung für die Anstellung als „angestellter Zahnarzt” oder für die Zulassung als Vertragszahnarzt.
-
Bitte beachten Sie, dass nach der Meldeordnung der ZBV Oberpfalz unverzüglich in Kenntnis zu setzen ist, wenn sich Änderungen bezüglich Ihrer Personalien (Wohnungsanschrift, Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit, Stellenwechsel, Promotion, Niederlassung usw.) ergeben.
Bei weiteren Fragen helfen wir lhnen gerne.
Sie erreichen uns unter der Nummer: 0941 59204 - 0.