Quartalsbeiträge des ZBV Oberpfalz
Gültig ab 01. April 2023
Beitragsgruppe 1
1 | Selbständige oder als Sozius in freier Praxis bzw. als Vertreter auf eigene Rechnung tätige Zahnärzte | 120,00 EUR |
Beitragsgruppe 2
2a | Entlastungsassistenten, angestellte Zahnärzte außerhalb des öffentlichen Dienstes | 100,00 EUR |
2b | Vorbereitungsassistenten, Weiterbildungsassistenten | 31,50 EUR |
Beitragsgruppe 3
Zahnärzte ohne eigene Praxis, insbesondere als Beamte und Angestellte bei Behörden und Körperschaften
3a | Beamte und angestellte Zahnärzte im öffentlichen Dienst, die liquidationsberechtigt sind (z.B. Hochschullehrer, Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei) | 120,00 EUR |
3b | Nicht liquidationsberechtigte Hochschullehrer | 120,00 EUR |
3c | Sonstige Beamte und angestellte Zahnärzte im öffentlichen Dienst | 65,00 EUR |
3d | Zahnärzte ohne jeden Bezug zu einzelnen Patienten im Bereich der Grundlagenforschung oder Produktentwicklung bei Arzneimittel- oder Medizinprodukteherstellern, im Bereich journalistischer Tätigkeit in Medienunternehmen oder in Selbständigkeit sowie in vergleichbaren Tätigkeiten, sofern jeweils zahnärztliche Kenntnisse und Erfahrungen prägend eingesetzt oder mitverwendet werden | 25,00 EUR |
Beitragsgruppe 4
Von der Beitragspflicht sind befreit:
4a | Zahnärzte, die auf Zeit an der Berufsausübung gehindert oder vorübergehend ohne Beschäftigung sind und während dieser Zeit keinen Lohn erhalten (z.B. Promotion, Krankheit, Elternzeit) | beitragsfrei |
4b | Zahnärzte, die auf Dauer ihren Beruf nicht ausüben (z.B. Berufsunfähigkeit, Aufgabe der gesamten beruflichen Tätigkeit, Doppelapprobierte, die ausschließlich den ärztlichen Beruf ausüben) | beitragsfrei |
Beitragsgruppe 5
5 | Zahnärzte, die zusätzlich die ärztliche Approbation besitzen und bei der Bayerischen Landesärztekammer beitragspflichtig sind | 50 v.H. der Beitragshöhe nach der zutreffenden Beitragsgruppe |